Kundeninformation Beschränkung von Diisocyanaten
Am 24. August 2020 wurde durch die Europäische Union die Beschränkung von Diisocyanaten durch die Verordnung (EU) 2020/1149 beschlossen, welche unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt.
Diese Beschränkung betrifft alle Diisocyanate und diisocyanathaltigen Produkte mit einem Monomer Gehalt über 0,1 %. Die Einschränkungen gelten ausschließlich für gewerbliche und industrielle Verwender*innen und Bereiche.
Diese Produkte müssen ab dem 24. Februar 2022 mit einem Hinweis auf dem Etikett gekennzeichnet werden, der auf Schulungen hinweist.
Diese Schulungen sind ab dem 24. August 2023 gesetzlich verpflichtend und müssen bis zu diesem Zeitpunkt für alle betroffenen Mitarbeiter*innen (gewerbliche und industrielle Anwender*innen und Verwender*innen – jedoch nicht für Privatpersonen) durchgeführt sein und nachgewiesen werden. Nach dieser Frist muss die Schulung vor der Verwendung durchgeführt und nachgewiesen werden.
Arbeitgeber*innen müssen Aufzeichnungen über die Schulung ihrer Mitarbeiter*innen führen. Alle fünf Jahre ist eine Auffrischung der Schulung erforderlich.
Auf den Produktetiketten der betroffenen Produkte finden Sie folgende Hinweise: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.“
Die offizielle Schulungsplattform ISOPA ist jetzt in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch verfügbar. Diese Schulungen werden von der FEICA finanziell unterstützt.
Unter dem Link https://www.safeusediisocyanates.eu/de/ können Sie unter Verwendung des FEICA-Gutscheincodes FEICA_21_N12 oder FEICA_21_G ein Online-Training für Klebstoffanwender*innen kostenlos buchen und absolvieren.
Weitere Informationen zum Thema Beschränkung von Diisocyanaten finden Sie auch auf der Internetseite der FEICA unter:
https://www.feica.eu/our-projects/safe-use-diisocyanates