AGB für Rechtsgeschäfte von uns mit Verbraucher in unseren Fachmärkten

Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird unsererseits ausdrücklich zugestimmt.

Preis-Angebot-Bestellung

Preise, die in Katalogen oder Angeboten enthalten sind, verstehen sich ab unserem Lager, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden. Alle Katalogpreise sind Nettopreise zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, jedoch nicht auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Unsere Preise und Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns oder durch die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware als geschlossen. Einen eventuellen Zwischenverkauf oder Rücktritt behalten wir uns vor.

Vereinbarungen mit Handelsvertretern oder Angestellten bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Druck- und Schreibfehler in unseren Listen, Katalogen, sonstigen Drucksachen, schriftlichen Angeboten, Lieferscheinen und Rechnungen etc. berechtigen uns zu einer Korrektur. Die Katalogpreise verstehen sich als Richtpreise. Im Anlassfall können zusätzliche Legierungs-, Aufbruchs- oder Mindermengenzuschläge berechnet werden. Maßskizzen, technische Daten und Beschreibungen sind unverbindlich. Es gilt als genehmigt, dass wir bei der Lieferung Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht vornehmen dürfen, soweit dies im Rahmen des Zumutbaren geschieht und mit dem Bestellungszweck übereinstimmt.

Als vereinbart gilt weiters, dass jene Preise zu gelten haben, die unserer aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen.

Die Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit, welche für SCHMIDT’S mit einem Ausfallrisiko verbunden ist, insbesondere Lieferung auf offene Rechnung, wird von SCHMIDT’S nur auf Grundlage der Durchführung einer Bonitätsprüfung des Kunden, welche insofern Vertragsgrundlage der zwischen SCHMIDT’S und dem Kunden geschlossenen Vereinbarung wird, akzeptiert. Für eine entsprechende Bonitätsprüfung werden von SCHMIDT’S auch externe Dienstleister herangezogen.

Produkt-beschaffenheit

Als Beschaffenheit der Ware gilt die Beschreibung in unseren Katalogen, Anboten etc. sowie in allenfalls vom Hersteller beigestellten Unterlagen vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheit der Ware dar, ebenso wenig (mündliche) Erklärungen von Mitarbeitern oder Handelsvertretern.

Unsere Lieferung der Waren erfolgt ohne Kenntnis des Verwendungszwecks. Eine Prüfungs- oder Aufklärungspflicht unsererseits (insbesondere zur Geeignetheit der Ware) für einen bestimmten vom Kunden gewünschten Verwendungszweck besteht nicht.

Gewährleistung - Schadenersatz - Verjährung

Für gewöhnlich vorausgesetzte oder besonders zugesicherte oder vereinbarte Eigenschaften ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Übrigen leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wobei unser Recht auf Verbesserung, Nachlieferung oder Umtausch gegenüber den anderen Gewährleistungsfolgen ausdrücklich Vorrang hat. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen ist die unverzügliche Beanstandung der gelieferten Ware, spätestens innert 8 Tagen ab Übernahme. Danach gilt die Ware als mängelfrei zugekommen.

Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die gelieferten Waren und Produkte, nicht auf Folgeschäden, Verlust oder mutwillige Beschädigung und unsachgemäße Behandlung.

Schadenersatzansprüche betreffend Sach- und Vermögensschäden in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Besteller zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

Lieferfrist  - Gefahrenübergang - Kosten

Zusagen betreffend Lieferzeit werden nach Kräften eingehalten, sind aber unverbindlich. Daher ist bei Nichteinhalten eines Liefertermins die Geltendmachung von (Schadens-) Ersatzansprüchen jeder Art ausgeschlossen und zwar unabhängig davon, welche Ursache der Verzug hatte.

Bei allen Lieferungen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Waren unser Lager verlassen haben. Eine Transportversicherung wird unsererseits nicht abgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, als die Frachtkosten nicht vom Besteller getragen werden. Verpackung wird zu Selbstkostenpreisen in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Die von uns gelieferte Verpackung ist entweder durch Vorlieferanten bzw. unter der ARA- Lizenznummer 5854 lizenziert. Die Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers, es sei denn, es ist eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden. Wir verrechnen einen Frachtkostenbeitrag der sich nach dem Warenwert, unserem Arbeitsaufwand bzw. der Beistellung von Geräten (z.B. Kran, Stapler u. dgl.) richtet. Der konkrete Betrag wird in der Auftragsbestätigung angeführt.

Umtausch

Wir räumen dem Besteller ein Rückgabe- oder Umtauschrecht auf eine Zeitspanne von 8 Tagen nach Lieferung ein. Ausgenommen davon sind Waren, die nicht von uns geliefert oder für den Besteller beschafft wurden und nicht aus unserem Lagersortiment stammen.

Im Falle einer Rücknahme sind wir berechtigt, Fracht, Porto und Bearbeitungsspesen von der Gutschrift abzusetzen, bei Umtausch werden 10% des Warenwertes an Manipulationsspesen bzw. der tatsächliche Aufwand, soweit dieser höher ist, in Rechnung gestellt.

Waren müssen in der Originalverpackung, unbenutzt und ohne Gebrauchsspuren an uns zurückgehen. Die Verpackung ist daher bis zur endgültigen Kaufentscheidung

aufzubewahren. Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen, wenn die Lieferung im Rahmen von Sonderaktionen bzw. mit Sonderpreisnachlässen geliefert wird.

Fälligkeit - Skonto - Verzugszinsen

Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Wir behalten uns vor, eine davon abweichende Zahlungsweise festzulegen. Insbesondere dann, wenn an der Bonität des Bestellers Zweifel auftreten. Bei Zahlungsverzug werden 8% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt (§ 1333 Abs. 2 ABGB), berechnet; dies gilt auch für Konsumenten.

Der Besteller verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur rechtsentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch jener, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden im Zahlungsverzug zu ersetzen.

Ein Skontoabzug wird nur im Einzelfall und auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung anerkannt. Wenn auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet wird, geht der Anspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung sondern auch in Bezug auf alle bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen verloren.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens bzw. jener Niederlassung, in der der Vertrag abgeschlossen wurde oder die Auslieferung zu erfolgen hat. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von mindestens Euro 10,00 pro angefangene Kalendertage in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; überdies gilt eine Konventionalstrafe von 10% des Rechnungsbetrages als vereinbart.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Schecks oder Wechsel gelten erst nach vollständiger Einlösung (inklusive Nebenkosten) als Zahlung. Im Falle einer Veräußerung der Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb des Bestellers gilt der Weiterveräußerungspreis als an uns abgetreten, soweit uns aus gegenseitigen Geschäftsbeziehungen noch eine Forderung zusteht. Der Wiederveräußerungspreis ist daher auf ein gesondertes Konto zu legen und an uns abzuführen. Sofern die Weiterveräußerung auf Kredit/Rechnung erfolgt, hat dies unter Eigentumsvorbehalt zu erfolgen und gilt die Forderung gegen diesen Kunden als an uns abgetreten.

Wenn der Besteller von uns gelieferte Ware be- oder verarbeitet, steht uns verhältnismäßig Miteigentum an der neu entstandenen Sache zu. So lange Vorbehaltseigentum zu unseren Gunsten besteht, ist der Besteller verpflichtet, von uns Pfändungen, Veräußerungen auf Kredit zu verständigen sowie Pfandgläubiger, Exekutionsgericht und Erwerber auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

Datenspeicherung

Unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen speichern und verarbeiten wir personen- und firmenbezogene Daten mit Hilfe der EDV.

Urheberrecht

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf unserer Zustimmung.

Irrtumsanfechtung

Das Recht des Kunden, diesen Vertrag wegen Irrtums anzufechten (insbesondere was den Verwendungszweck der von uns gelieferten Ware betrifft), wird ausgeschlossen.

Allgemeines - Rechtliches

Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Katalogs Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen sowie technische Änderungen vorzunehmen.

Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

Forderungen gegen uns dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht nur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen auch dann Gültigkeit haben, wenn einzelne Bestimmungen sich als rechtsunwirksam erweisen sollten. Für Konsumentengeschäfte haben die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes Vorrang.